GisChem

Methanol, ab 10 % bis unter 20 %

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Methanol, ab 10 % bis unter 20 %: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS02 GHS08 GHS07

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Kann Atem­wege, Augen, Ma­gen-Darm-Trakt und Haut reizen. Be­schwer­den kön­nen auch erst spä­ter auf­tre­ten. Vor­über­gehend Schwin­del, Kopf­schmerzen, Übelkeit, Seh­störung, Ver­wirrt­heit mög­lich. Das Ver­schlucken gerin­ger Men­gen kann lebens­be­droh­lich sein. Kann Augen­schaden, Leber­schaden, Herz­schaden, Nieren­schaden ver­ur­sachen.
Flüssigkeit und Dampf entzündbar (H226). Gefahr durch An­sammlung ex­plo­sions­fä­hi­ger At­mo­sphä­re in Bodennähe! Bei Vor­han­den­sein von Zünd­quellen erhöhte Explosi­ons­ge­fahr! Er­höh­te Ent­zün­dungs­ge­fahr bei durch­tränk­tem Ma­ter­ial (z.B. Klei­dung, Putz­lap­pen). Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Bil­det unter heftiger Wärme­ent­wick­lung mit Alkali­metallen ge­fähr­liche Ga­se und Dämpfe wie z.B. Wasser­stoff. Explosions­gefahr. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Alkylaluminiumderivaten, Säure­chloriden und Säure­anhydriden. Heftig­keit und Gefähr­lich­keit der Reak­tion sind abhängig von der Konzen­tration der Stoffe.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)