GisChem

Ethanol-Lösungen ab 60 % in Wasser

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Ethanol-Lösungen ab 60 % in Wasser: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P003 Keine offene Flamme; Feue Leer/Abstand M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen M017 Atemschutz benutzen

Bildung von Dämpfen und Nebeln vermeiden, sonst Absaugung anschalten und in ihrem Wirkungsbereich arbeiten. Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Beim Ab- und Um­füllen Ver­spritzen und Nach­lauf ver­meiden. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten bzw. nur kon­trolliert zu­geben. Werkstücke, Werkzeuge, Anlagenteile nach dem Reinigen in Reinigungs­einrich­tungen möglichst in separatem Trocknungsbereich abdunsten lassen. Vor Verwendung eines neuen Löse­mittels Reinigungs­ein­richtung gründlich reinigen.
Von Zünd­quellen fern halten (z.B. nicht Rau­chen, keine offenen Flam­men, Erden)! Nur elektrostatisch ableitfähige Behälter verwenden. Verbin­dungen zur Erde auch bei Schlauch­leitun­gen und Arma­turen nicht unter­brechen. Zur Ab­deckung von Fuß­böden nur ableit­fähige Folien ver­wenden, Lack­reste auf dem Boden ver­meiden. Erdungs­zangen an Geräten und Hilfs­mitteln anbringen. Zur Probe­nahme Plastik­kelle mit Holz­stab verwenden. Strömungs­geschwin­dig­keit beim Ein­füllen begren­zen. Nur in ableit­fähigen Gebinden hand­haben. Feuer­arbei­ten, Heiß­arbeiten, Schweißen nur mit schrift­licher Erlaubnis. Behälter für Putz­tücher am Arbeits­platz täglich vor Arbeits­schluss leeren.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Be­rührung mit Au­gen und Haut ver­mei­den! Einatmen von Dämpfen und Aero­solen ver­mei­den! Vor je­der Pau­se und nach Ar­beits­en­de Hände und andere ver­schmutzte Körper­stellen gründ­lich rei­ni­gen. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den!
Lagerbedingungen beachten! Unter Verschluss oder nur für fach­kundige und zuver­lässige Per­sonen zugänglich aufbe­wahren. Vor­sicht mit leeren Ge­bin­den, Ex­plo­sions­ge­fahr!
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz!
Handschutz: Handschuhe aus: ... (Bitte wählen Sie aus dem GisChem-Datenblatt oder dem SDB Abschnitt 8 unter Berücksichtigung der Tätigkeit einen geeigneten Schutzhandschuh aus und geben diesen hier an.)
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!

Tragezeiten von Schutzhandschuhen beachten! Bei längerfristigem Tragen von Schutzhandschuhen: spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit verwenden.
Atemschutz: Gasfilter A_ (braun).

Körperschutz: Flamm­hem­men­de, anti­sta­tische Schutz­klei­dung! Arbeits­kleidung in EX-Berei­chen der Zonen 0, 1, 20 oder 21 nicht wechseln, nicht aus- und nicht an­ziehen. Ableitfähige Schutzschuhe tragen.