GisChem

Natriumhypochlorit-Lösung ab 10 % Chlor aktiv

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Natriumhypochlorit-Lösung ab 10 % Chlor aktiv: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS05 GHS09

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Haut­kon­takt kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Ver­ur­sacht schwere Ver­ätzungen der Haut und schwere Augenschäden (H314). Verursacht schwere Augen­schäden (H318). Vor­über­gehend Husten mög­lich. Kann Lungen­ödem ver­ur­sachen. Personen mit Natriumhypochlorit-Lösung-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Kann gegenüber Metallen korrosiv sein (H290). Reagiert mit star­ken Reduktions­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Reagiert heftig mit Ammonium­salzen und organischen Substanzen wie z.B. Aminen, Ameisen­säure, Aziridin, Ethylenimin, Methanol, Oxalsäure und Phenyl­acetonitril. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Bildet unter Einwirkung von Licht Sauerstoff - Brandgefahr! Bil­det mit Oxidati­ons­mitteln ge­fähr­liche Ga­se und Dämpfe (z.B. Chlor; Sauerstoff: brand­fördernde Wir­kung). Bil­det mit Säuren gesund­heits­ge­fähr­dende Ga­se und Dämpfe (Chlor, Stick­oxide).
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung (H410).
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)