GisChem

n-Pentan

Auszug aus:
Datenblatt

n-Pentan: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

n-Pentan (Pentan, Normalpentan) ist eine farblose, fast geruchlose Flüssigkeit.
Die Substanz ist in Wasser unlöslich und mit den meisten organischen Lösemitteln mischbar.
Verwendung findet n-Pentan u.a. als Lösemittel und als Treibmittel zum Schäumen von Polyurethanen.
Die Substanz ist sehr flüchtig und brennbar.
Schmelzpunkt: -130 °C
Siedepunkt: 36 °C
Flammpunkt: -20 °C
Zündtemperatur: 285 °C
Untere Explosionsgrenze: 1,4 Vol.-% bzw. 41 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 7,8 Vol.-% bzw. 240 g/m³
n-Pentan
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 3000 mg/m³ bzw. 1000 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Geruchsschwelle: 6,6 mg/m³ - 1200 mg/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, ausgenommen organische Stäube: Die im Abgas enthaltenen gasförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,50 kg/h oder die Massenkonzentration 50 mg/m³, angegeben als Gesamt-Kohlenstoff insgesamt nicht überschreiten. Im Abgas von Nach­verbrennungs­einrichtungen gelten andere Werte. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 452
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.