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Dieselmotoremissionen (DME)

Auszug aus:
Datenblatt

Dieselmotoremissionen (DME): Messung / Ermittlung

Werden dieselbetriebene Maschinen und Fahrzeuge bei Bauarbeiten ausschließlich im Freien eingesetzt, werden die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten.
In ganz oder teilweise geschlossenen Arbeitsbereichen können Überschreitungen des AGW für Dieselrußpartikel auftreten, also z.B. in Lagerhallen, Werkstätten oder Wartungshallen.
Als teilweise geschlossen gelten dabei bereits Arbeitsbereiche, die ein Dach und mindestens zwei Wände haben.
Wirksamkeit der Schutzmaßnahmen durch Messungen nachweisen.
Die Höhe und Dauer der Exposition ist abhängig von Randbedingungen wie Anzahl und Abgasstufen der Dieselmotoren, Abgasnachbehandlung, Dauer des Einsatzes, Lüftung und räumlichen Bedingungen.
Handlungsempfehlungen für spezielle Arbeitsbereiche und Tätigkeiten, die im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung nutzbar sind, enthält Anhang 1 der TRGS 554.
Genannt sind: Betrieb von Flur­förderzeugen, Bergbau unter Tage, Bau­arbeiten, Ladehallen, Laderampen, Lade­stellen, Abkipp­stellen, Werk­stätten/ Prüfstellen von Über­wachungs­organisationen und Abstell­bereiche.
Bei Einhaltung dieser Empfehlungen wird der Schutz der Beschäftigten gegenüber Abgasen von Diesel­motoren gewährleistet. Die Einhaltung muss in der Gefährdungsbeurteilung dokumentiert und regelmäßig überprüft werden.
Für alle nicht aufgeführten Arbeits­bereiche sind die Expositionen im Einzelfall zu ermitteln.

Mindeststandards