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Nachbearbeitung von Polyurethanprodukten

Auszug aus:
Datenblatt

Nachbearbeitung von Polyurethanprodukten: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Bei der Nachbearbeitung von Polyurethanprodukten sind mögliche Expositionen gegenüber Stäuben und PUR-Zersetzungsprodukten am Arbeitsplatz zu beurteilen.
Polyurethan-Feinstäube entstehen bei der mechanischen Bearbeitung insbesondere von Hartschäumen, z.B. beim Schneiden, Fräsen, Sägen und Schleifen.
Beim Sägen von Blöcken können Treibmittel, z.B. Pentan in geringen Konzentrationen frei werden.
Beim Glühdrahtschneiden und bei der Flammkaschierung entstehen in geringen Mengen Dämpfe, die auf kühlen Flächen der Abluftanlagen und Verarbeitungsapparaturen einen Niederschlag bilden.
Bei der Verarbeitung von PUR-Thermoplasten entstehen an den Spritzgießmaschinen bzw. Extrudern in geringem Maße gas-/dampfförmige Spaltprodukte.
Bei der thermischen Verformung von Platten aus speziellen PUR-Hartschaumtypen entstehen bei der Aufheizung und beim Pressvorgang geruchsintensive Dämpfe.
Bei der Nachbearbeitung unter thermischer Belastung sind ggf. die Grenzwerte der entsprechenden Isocyanate heranzuziehen.
In Abhängigkeit von den jeweiligen Maschinen kann es bei der Nachbearbeitung, z.B. in der Sägerei zur Lärmbelästigung kommen.
Untere Explosionsgrenze für Polyurethanstäube:
ca. 15 g/m³
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basie­rend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichte­un­ab­hängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Über­schreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.