GisChem

Kohlendioxid als Treibmittel

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Kohlendioxid als Treibmittel: Verhalten im Gefahrenfall

Gefahrenbereich räumen und absperren, Vorgesetzten informieren.
Erstickungs­gefahr in Senken, Schäch­ten, Gru­ben, Kellern, Kanali­sation, Silos! Bei der Scha­dens­be­sei­tigung immer umge­bungs­luftunab­hängiges Atem­schutz­gerät tra­gen.
Pro­dukt ist nicht brenn­bar. Bei Brand in der Um­ge­bung Be­häl­ter mit Sprüh­was­ser küh­len! Brand­be­kämpfung nur mit umgebungsluftunabhängigem Atemschutzgerät!
Alarm-, Flucht- und Rettungspläne beachten.
Zuständiger Arzt: ...... (bitte eintragen)
Unfalltelefon: ...... (bitte eintragen)