GisChem

Formiergas, unter 95 % Stickstoff, über 5 % Wasserstoff

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Formiergas, unter 95 % Stickstoff, über 5 % Wasserstoff: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P002 Rauchen verboten

Räume so lüf­ten, dass kein Sauer­stoff­mangel oder gefähr­liche Gas­konzen­tratio­nen ent­stehen können. Ge­binde nicht offen ste­hen las­sen! Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten. Ver­schlüsse von Lager­behältern nur nach Druck­aus­gleich vorsichtig öff­nen! Wird die Gas­ent­nahme aus Druck­gas­flaschen länger unter­brochen oder die Flasche trans­portiert, Flaschen­ventil schließen und mit Ventil­schutz­kappe ver­sehen. Druck­gas­fla­schen nur auf z.B. Roll­reifen, Fla­schen­fuß, Kon­kav­böden rollen - nicht wer­fen! Druck­gas­flaschen gegen Um­fallen oder Herab­fallen sichern! Druck­gas­flaschen und Lager­behäl­ter vor mecha­nischer Beschä­digung schützen, z.B. durch An­fahr­schutz, Ab­schran­kung, Schutz­abstand.
Bei Formierung komplexer Bauteile sind Maßnahmen zu treffen, die ein unkontrolliertes Eindringen von Luft sowie ein Verbleiben von Luftpolstern und damit die Gefahr der Entstehung von zündfähigen Gasgemischen verhindert. Ab 10 Vol.-% Wasser­stoff­anteil muss abgefackelt werden, um eine Verpuffung zu vermeiden. Ein Abfackeln kann nach einer entsprechenden Spülzeit durch eine externe Flamme oder, je nach Wasser­stoff­gehalt, durch das Zünden am Formier­gas­austritt erfolgen.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Gas vermeiden.
Vorratsmenge am Arbeitsplatz: .......(bitte eintragen oder ganze Zeile löschen)

Handschutz: Bei Transport gegen mechanische Beanspruchung beschichtete Handschuhe, ansonsten Hand­schutz auf andere Gefahrstoffe abstimmen. Bei Bedarf: gerbstoffhaltige Hautschutzmittel verwenden. Fußschutz: Bei der Handhabung von z.B. Druck­gasflaschen Sicher­heits­schuhe tragen.
Atemschutz: Bei zu geringer Sauer­stoff­kon­zentra­tion (Über­wachungs­gerät mit EX-Schutz!) oder bei un­klaren Ver­hält­nissen: Um­gebungs­luft­unab­hän­giges Atem­schutz­gerät.
Körperschutz: Arbeits­kleidung in EX-Berei­chen der Zonen 0, 1, 20 oder 21 nicht wechseln, nicht aus- und nicht an­ziehen. Ableitfähige Schutzschuhe tragen.