GisChem

Hydrauliköle, biologisch abbaubar

Auszug aus:
Datenblatt

Hydrauliköle, biologisch abbaubar: Persönliche Schutzmaßnahmen

Augenschutz: Ge­stell­brille mit Seiten­schutz.
Handschutz: Handschuhe aus:
Nitrilkautschuk/Nitrillatex (NBR; 0,4 mm), Neopren (0,7 mm).
Beim Tragen von Schutzhand­schuhen sind Baum­woll­unter­zieh­hand­schuhe em­pfehlens­wert!
Ebenfalls möglich sind, wenn Dauerkontakt mit Hydrauliköl besteht, außen beschichtete Gewebehandschuhe zur Vermeidung eines Feuchtigkeitsstaus durch Schweißbildung.
Die Handschuhmaterialien wurden Sicher­heits­da­tenblättern entnommen.
Die Schutzwirkung der Handschuhe gegen­über dem Stoff/Ge­misch ist unter Berücksichtigung der Einsatz­bedingungen beim Chemikalien-/Hand­schuh­hersteller zu erfragen oder zu prüfen (s. Checkliste-Schutzhandschuhe).
Bei Arbeiten z.B. an Maschinen mit rotierenden Werk­stücken oder Werk­zeugen ist der Einsatz von Schutz­hand­schuhen nicht zulässig.
Längerfristiges Tragen von Chemikalienschutz­hand­schuhen kann selbst eine Haut­gefährdung (Feuchtarbeit) darstellen. Vermeidung durch Einhaltung von Trage­zeiten und/oder Tätigkeitswechsel.
Beim längerfristigen Tragen von Chemikalienschutz­handschuhen sind gegen Schweißbildung spezielle Hautschutzmittel vor der Arbeit zu empfehlen (s. z.B. Hautschutzmittel).
Diese können allerdings die Schutzleistung der Handschuhe beeinträchtigen. Der Hautschutzplan muss das Tragen von Schutzhandschuhen berücksichtigen.
Atemschutz: Bei branchentypischer Verwendung wird in der Regel kein Atemschutzgerät benötigt.
Das Tragen von Atemschutz wird z.B. bei Versprühen, Verdampfen oder unkontrollierten Betriebs­zu­stän­den empfohlen, z.B. Voll­mas­ke/Halb­maske/filtrierende Halbmaske mit:
Kombinationsfilter A-P2 (braun/weiß)
Bei der Reinigung mikrobiell besiedelter Kreisläufe wassergemischter Hydraulikflüssigkeiten mit Hochdruckreinigern, insbesondere bei der Entfernung von "Biofilmen", ist in jedem Fall Atemschutz zu tragen.
Es wird empfohlen, Filtergeräte mit Gebläse und Helm oder Haube einzusetzen (z.B. TH2P). Hierfür bestehen keine Tragezeitbegrenzungen.
Körperschutz: Zur Auswahl von Chemikalienschutz­kleidung finden Sie Informationen in einem Flyer des Fachbereichs PSA der DGUV.

Mindeststandards