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Lichtbogenhandschweißen mit hochlegierten Stabelektroden

Auszug aus:
Datenblatt

Lichtbogenhandschweißen mit hochlegierten Stabelektroden: Beschäftigungsbeschränkungen

Jugendliche ab 15 Jahren dürfen mit schweißtechnischen Arbeiten nur beschäftigt werden:
wenn dieses zum Erreichen des Ausbildungszieles er­forderlich, der Arbeitsplatzgrenzwert unterschritten und die Auf­sicht durch einen Fachkundigen sowie betriebs­ärztliche oder sicherheitstechnische Betreuung gewähr­leistet ist.
Werdende Mütter dürfen bei diesen schweißtechnischen Arbeiten nicht beschäftigt werden, d.h. die arbeitsbedingte Exposition darf nicht höher als die Hintergrundbelastung sein ("unverantwortbare Gefährdung" nach Mutterschutzgesetz).