GisChem

WIG-Schweißen ohne Zusatzwerkstoff, niedriglegiert, m. thoriumoxidhaltiger Elektrode

Auszug aus:
Datenblatt

WIG-Schweißen ohne Zusatzwerkstoff, niedriglegiert, m. thoriumoxidhaltiger Elektrode: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Wolfram-Inertgasschweißen erfolgt mittels eines Lichtbogens, der von einer nichtabschmelzenden Wolfram-Elektrode unter inertem Schutzgas erzeugt wird.
Der Schweißzusatz wird manuell od. automatisch in Form von Stäben/Drähten zugeführt.
Diese Information bezieht sich auf das Schweißen von niedriglegierten Grundwerkstoffen, die in der Summe weniger als 5 Gewichtsprozent an Legierungselementen wie Chrom, Nickel, Mangan enthalten.
Erst beim Schweißen entstehen aus der Legierung und Umhüllung Gefahrstoffe, die in Konzentrationen über den Arbeitsplatzgrenzwerten eine lungenbelastende oder toxische Wirkung haben.
Es können Gesundheitsbeschwerden hervorgerufen werden. Gefahrstoffe die auftreten können, sind im Kapitel Grenzwerte und Einstufungen aufgeführt.
Beim Schweißen von beschichtetem und/oder verschmutztem Grundwerkstoff können zusätzlich Gefahrstoffe entstehen. Z.B. zink-/kupferhaltige Rauche sowie andere gas- und dampfförmige Gefahrstoffe mit spezifischen Wirkungen.
Für das WIG-Schweißen ohne Zusatzwerkstoff von hochlegierten Werkstoffen gibt es aufgrund der höheren Gefährdung ein eigenes GisChem-Datenblatt.
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basie­rend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichte­un­ab­hängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Über­schreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
Ozon
Früherer Grenzwert der TRGS 900 (in Über­ar­bei­tung): 0,2 mg/m³ bzw. 0,1 ml/m³ (ppm). Die Einhaltung mindestens dieses Wertes war bereits im Jahr 2004 Stand der Technik.
Spitzenbegrenzung:
Kategorie = 1 = (Grenzwertkonzentration zu keinem Zeitpunkt überschreiten)
Krebserzeugend Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben