GisChem

Vinylacetat

Auszug aus:
Datenblatt

Vinylacetat: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Vinylacetat wird auch als Essigsäurevinylester, Essigsäureethenylester, Ethenylacetat oder 1-Acetoxyethylen bezeichnet.
Es handelt sich dabei um eine leicht flüchtige und leicht entzündliche, farblose, süßlich riechende Flüssigkeit, die chemisch instabil, licht-, wärme- und feuchtigkeitsempfindlich ist.
Ohne Stabilisierung durch einen Polymerisationsinhibitor neigt Vinylacetat zur spontanen Polymerisation. Die Reaktion verläuft stark exotherm, so dass Explosionsgefahr besteht.
Als Stabilisator werden meistens 0,001 - 0,015 % Hydrochinon oder auch z.B. Hydro­chinon­mono­methyl­ether oder Diphenyl­amin zugesetzt.
Vinylacetat ist löslich in Alkohol und Ether. Es löst sich nur schlecht in Wasser und schwimmt auf der Wasseroberfläche.
Vinylacetat wird zur Herstellung von Polyvinylacetat (PVAc), Copolymeren (z.B. für Klebstoffe, Farben, Binde- und Beschichtungsmittel, Textilien, Papierherstellung, Kaugummi) oder als Reagenz in zahlreichen organischen Synthesen verwendet.
Schmelzpunkt: -100 °C
Siedepunkt: 71 °C bis 73 °C
Flammpunkt: -8 °C
Zündtemperatur: 385 °C
Untere Explosionsgrenze: 2,6 Vol.-% bzw. 93 g/m³
Obere Explosionsgrenze: 13,4 Vol.-% bzw. 480 g/m³
Vinylacetat
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 36 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Geruchsschwelle: 0,12 ml/m³
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Krebserzeugend Kat. 2 (GefStoffV) - Stoffe, die wegen möglicher krebserzeugender Wirkung beim Menschen Anlass zur Besorgnis geben
TA Luft (2021) 5.2.5 organische Stoffe, Klasse I (Anhang 3): Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen auch bei Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse insgesamt den Massenstrom 0,10 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 203
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.