GisChem

Apfelsäure

Auszug aus:
Datenblatt

Apfelsäure: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Apfelsäure wird auch als Äpfelsäure, 2-Hydroxybernsteinsäure, Hydroxybutandisäure oder als Lebensmittelzusatzstoff E296 bezeichnet.
Die Apfelsäure ist ein weißer, geruchloser, sauerschmeckender und brennbarer Feststoff, der entweder als L- oder D-Apfelsäure oder als Mischung aus beiden Formen vorliegt.
Während sowohl die L- und die D-Form leicht in Wasser und Alkohol löslich ist, löst sich die L-Apfelsäure mäßig auch in Ether und die D-Apfelsäure in Aceton.
Verwendet wird die Apfelsäure als Säuerungsmittel und Säureregulator in Lebensmitteln als auch zum Imprägnieren von Verpackungsmaterialien sowie in Reinigungsmitteln und als Synthesechemikalie.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf DL-Apfelsäure als Racemat, sind aber im Wesentlichen auch auf die stereoisomeren Reinformen übertragbar.
Der Schmelzpunkt des Racemats (DL-Apfelsäure) liegt über den Schmelzpunkten von 100 und 101 °C der Reinformen (L- bzw. D-Apfelsäure).
Ab 150 °C Zersetzung.
Schmelzpunkt: 131 °C bis 132 °C
Siedepunkt: 235 °C
Flammpunkt: 203 °C
Zündtemperatur: 340 °C
Die Zersetzungs­temperatur sowie der Siedepunkt wurden Hersteller­informationen entnommen.
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend), Kenn-Nr.: 2210
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.