GisChem

Oxalsäure

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Oxalsäure: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS05 GHS07

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Verursacht schwere Augen­schäden (H318). Gesundheits­schädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt (H302 + H312). Schwin­del und Kopf­schmer­zen mög­lich. Direkter Kontakt kann Verätzungen verur­sachen, d.h. Haut­gewebe und Schleim­häute zerstören.
Bil­dung explo­sions­fähiger Staub-Luft-Ge­mische möglich. Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch Schweiß­funken, Trenn­schleifer oder Funken an elektrischen Geräten wie Motoren oder Schaltern möglich. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert mit Lau­gen unter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Alkali­metallen, Ammoniak, Furfurylalkohol, Queck­silber und Silber. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Bei der Reaktion entsteht Kohlendioxid: Berst­gefahr durch Druck­aufbau in ge­schlossenen Be­hältern!
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)