GisChem

Kohlenstoff-14 (Nuklidlabor)

Auszug aus:
Datenblatt

Kohlenstoff-14 (Nuklidlabor): Gesundheitsgefährdung

Externe Bestrahlung und Inkorporation z.B. durch Hautkontakt, Einatmen und Verschlucken können zu Gesundheitsschäden führen.
Durch Tätigkeiten mit C-14 werden am ehesten Hände und Augen exponiert.
Die Inkorporation radioaktiver Stoffe mit langer physi­kalischer und biologischer Halbwertszeit kann zu hohen Dosen führen.
Wird bei der Kontaminationsprüfung trotz mehrmaligem Waschens der Hände (siehe "Erste Hilfe") eine verbleibende Hautkontamination gemessen, ist durch weitere Untersuchungen zu prüfen, ob eine Inkorporation auszuschließen ist.
Bei jeder Inkorporation ist die Folgedosis zu berück­sich­tigen. Sie hängt vom Radionuklid und von der biologischen Wirkung der chemischen Verbindung, in der das Radionuklid enthalten ist, ab.
Für C-14 existieren verschiedene Dosiskoeffizienten in Ab­hängigkeit von dem Auf­nahme­weg in den Kör­per, dem Ziel­organ und der Form (Dampf, Monoxid, Dioxid). Sie beschreiben die Dosis pro zugeführte Aktivitätseinheit (Sv/Bq).
Einzelheiten sind der Richtlinie für die physikalische Strahlenschutzkontrolle zu entnehmen.
Erfahrungsgemäß sind Inkorporationsereignisse auf­grund von Tätigkeiten in einem Labor selten als Unfälle gemäß StrlSchV einzustufen, weil die dort eingesetzte Aktiviät nicht ausreicht, eine effektive Dosis von 50 mSv zu überschreiten.
Dennoch können weitere Maßnahmen der Ersten Hilfe notwendig sein (siehe "Erste Hilfe").