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Kobalt-60 (ZFP)

Auszug aus:
Datenblatt

Kobalt-60 (ZFP): Technische und Organisatorische Schutzmaßnahmen

Abgrenzung Kontrollbereich
Nach dem Aufbau der Apparatur voraussichtlichen Kontrollbereich abgrenzen
Bei ortsfesten Prüfungen z.B. im Durchstrahlungsraum (ortsfester Umgang) ist von einem Dosisleistungswert von 3 µSv/h als Kontrollsbereichsgrenze auszugehen.
Bei gelegentlichen Durchstrahlungsprüfungen an einem festen Prüfplatz (kein Durchstrahlungsraum!) Kontrollbereichsgrenze in Abstimmung mit der Behörde festlegen.
Bei ortsveränderlichem Umgang darf die Ortsdosis­leistung außerhalb der Kontrollbereichs­grenze nicht höher als 40 µSv/h sein.
Dabei muss sichergestellt sein, dass an der Kontrollbereichsgrenze die Ortsdosis in einer Woche nicht höher als 120 µSv ist und dass andere Personen keine höhere effektive Dosis als 1 mSv im Kalenderjahr erhalten.
Bei Durchstrahlungsprüfungen an öffentlichen Ver­kehrs­wegen Ortsdosisleistung an der Kontrollbereichs­grenze mit der Behörde im Vorhinein abstimmen. Weitere Ausführungen und Rechenbeispiele s. DIN 54115 Teil 1 und Beiblatt 1.
Arbeitsabläufe und Handhabung
Strahlerbehälter gegen unbefugte Benutzung und Dieb­stahl während der Nutzung und der Beförderung sichern. Prüflinge müssen gut und sicher zu­gänglich sein, ggf. Gerüste oder Aufstiege verwenden.
Bei Übernahme des Strahlerbehälters die ZFP-Beför­de­rungspapiere einschließlich einer beglaubigten Kopie der Beförderungsgenehmigung mitnehmen und auf Voll­stän­digkeit prüfen.
Während der Arbeiten sicherstellen, dass niemand die Gefahrenzone betritt. Dies vorab mit anderen Gewerken über den Koordinator des Auftraggebers abstimmen.
Prüfaufgabe durchführen, wenn möglich immer mit Blenden/Kollimatoren arbeiten.
Strahlerbehälter, Fernbedienung und Ausfahrschlauch nach jedem Einsatz auf Funktionsfähigkeit prüfen.
Achtung: bei der Instandhaltung weder Gerät, noch Ausfahrschlauch, noch Fernbedienung ölen oder fetten. Öle und Fette werden im Strahlerkanal abgelagert und bilden unter der Strahleneinwirkung eine zähe Masse.
Damit verschlechtern sich die Gleiteigenschaften der Fern­bedienung bis hin zur Gefahr des Abrisses des Strahlers.
Organisatorische Maßnahmen
Wenn Mitarbeiter in fremden Anlagen oder Einrichtungen tätig werden, und dies zu einer effektiven Dosis von mehr als 1 mSv pro Jahr führen kann, kann zusätzlich zur Um­gangsgenehmigung eine Genehmigung nach §15 StrlSchV benötigt werden.
Liegt diese Genehmigung vor, können die für die Mitar­beiter notwendigen Strahlenpässe im Fach­buch­handel erworben werden. Die Strahlenpässe sind seitens der Behörde registrieren zu lassen.
Die Strahlerbehälter unterliegen einer Prüfpflicht. Prüfung regelmäßig alle 12 Monate durch einen Sachkundigen des Herstellerbetriebes und alle 36 Monate durch einen Sachverständigen vornehmen lassen.
Einzelheiten dazu s. Umgangsgenehmigung und DIN 54115.