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Holzstaub, ohne Hartholzstäube

Auszug aus:
Datenblatt

Holzstaub, ohne Hartholzstäube: Entsorgung

Für Lagerung und Entsorgung von Holzstäuben verschließbare Behälter verwenden. Zugang zu Entsorgungs­bereichen nur fachkundigen und zuverlässigen Personen gestatten.
Bei Lagerung bis zur Entsorgung auf die Brandlast achten.
Filterbeutel, -säcke oder -behälter nicht wiederverwenden, da bei ihrer Entleerung große Staubmengen freigesetzt werden. Das gilt auch für von der Herstellfirma als wiederverwendbar gekennzeichnete Filterbeutel und -säcke.
Der sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV bran­chen-, pro­zessart-, herkunfts- oder abfall­ar­ten­spez­ifisch zu­zu­ordnen.
Er ist gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen. Im Folgenden werden mögliche Zuordnungen gegeben:
Stoff/Produkt-Abfälle aus der Holzbearbeitung und der Herstellung von Platten und Möbeln sind i.d.R. nach AVV Kapitel "0301" zuzuordnen.
Sägemehl, Späne, Abschnitte, Holz, Spanplatten und Furniere, die gefährliche Stoffe enthalten: Abfallschlüssel nach AVV: 030104 (gefährliche Abfälle: für imprägniertes Holz), sonstige AVV 030105.

Mindeststandards