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Wasserlack Decklack / Epoxidharz / Stammlack

Auszug aus:
Datenblatt

Wasserlack Decklack / Epoxidharz / Stammlack: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Wasserverdünnbare Decklacke auf Epoxidharz-Basis bestehen aus einem Stammlack und einem Härter.
Dieses Datenblatt beschreibt das im Stammlack enthaltene Epoxidharz, das ein Reaktionsprodukt aus Epichlorhydrin und Bisphenol A/F darstellt.
Dieser Lack besitzt besonders hohe mechanische Widerstandsfähigkeit sowie Belastbarkeit und ein Minimum an Geruchsentwicklung.
Er wird deshalb für anspruchsvolle Industrielackaufbauten wie für gängige Metalluntergründe sowie verzinktes Eisen/Stahl, Aluminium, Edelstahl (auch poliert), Zinkdruckguss oder Messing verwendet.
Die im folgen­den be­schrie­benen Ge­fahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf die Be­dingungen, unter denen das Pro­dukt laut Her­stel­ler­an­ga­ben ver­arbei­tet wer­den soll.
Untere Explosionsgrenze: ca. 1 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: ca. 9 Vol.-%
Siedepunkt: 100 - 200 °C
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
Propylenglykol-1-methylether
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 370 mg/m³ bzw. 100 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: Propylenglykol-1-methylether, Grenz­wert: 15 mg/l, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende
2-Butoxyethanol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 49 mg/m³ bzw. 10 ml/m³ (ppm)
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
Biologischer Grenzwert: Unter­suchungs­parameter: Butoxyessigsäure, Grenz­wert: 100 mg/l, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: bei Lang­zeit­exposition: am Schichtende nach mehreren voran­gegangenen Schichten; Unter­suchungs­parameter: Butoxyessigsäure (nach Hydrolyse), Grenz­wert: 150 mg/g Kreatinin, Unter­suchungs­material: Urin, Probe­nahme­zeit­punkt: Expositions­ende, bzw. Schicht­ende oder bei Lang­zeit­exposition: am Schichtende nach mehreren voran­gegangenen Schichten
Benzylalkohol
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 22 mg/m³ bzw. 5 ml/m³ (ppm)
Der Grenzwert bezieht sich auf die Summe aus Dampf und Aerosolen.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 2; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den 2-fachen AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Hautresorption (H)
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.