GisChem

2K-Methylmethacrylatkleber / Doppelkammerkartuschen

Auszug aus:
Datenblatt

2K-Methylmethacrylatkleber / Doppelkammerkartuschen: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Methylmethacrylat (MMA)-Klebstoffe bestehen aus zwei Komponenten, einem Harz (Binder) und einem Härtersystem.
Dieses Datenblatt beschreibt die Gefahren und Maßnahmen der gebrauchfähigen Mischung zwischen Harz (Binder) und Härter während der "Topfzeit". Für die Komponenten Harz (Binder) und Härter gibt es jeweils ein eigenes GisChem-Datenblatt.
Dieser Klebstoff ist pastös und farblos und hat einen stechenden Geruch.
MMA-Kleber sind äußerst zäh, haben eine hohe Reißdehnung und gleichzeitig eine hohe innere Festigkeit. Ausserdem haben sie eine kurze Aushärtezeit und sind sehr temperaturbeständig.
Diese Klebstoffgruppe eignet sich zum Verkleben von Metall und auch Mischsubstraten.
Die folgenden Informationen beschreiben ausschließlich kleinflächiges- und punktuelles Kleben.
Untere Explosionsgrenze: ca. 1,7 Vol.-%
Obere Explosionsgrenze: ca. 12,5 Vol.-%
Flammpunkt: 10 °C
Zündtemperatur: 430 °C
Siedepunkt: ca. 101°C
Die Charakterisierung wurde Herstellerinformationen entnommen.
Methylmethacrylat (MMA)
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 210 mg/m³ bzw. 50 ml/m³ (ppm)
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
2-Ethylhexylacrylat
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 38 mg/m³ bzw. 5 ml/m³ (ppm)
Der Grenzwert bezieht sich auf die Summe aus Dampf und Aerosolen.
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
Bemerkung Y (TRGS 900): Ein Risiko der Fruchtschädigung braucht bei Ein­haltung der Grenz­werte (AGW und ggf. BGW) nicht be­fürchtet zu werden.
Gefahr der Sensibilisierung der Haut (Sh)
Dibenzoylperoxid
Arbeitsplatzgrenzwert (AGW): 5 mg/m³ gemessen in der einatembaren Fraktion
Spitzenbegrenzung: Überschreitungsfaktor (ÜF) 1; Ka­te­go­rie für Kurzzeitwerte (I)
Der messtechnische Mittelwert über 15 Minuten darf den AGW nicht überschreiten.
WGK: 1 (schwach wassergefährdend)
Bei der WGK handelt es sich um eine Selbsteinstufung.