Achtung
Die folgenden Informationen beziehen sich ausschließlich auf die Verwendung vonKohlendioxid als Löschmittel. Da Kohlendioxid geruchlos ist, erfolgt für Löschanlagen eine Odorierung, häufig mit zitronenartigem Geruch.
Einatmen kann zu Gesundheitsschäden führen. Vorübergehend Atembeschwerden, Schwindel, Benommenheit, Übelkeit, Kopfschmerzen und Koordinationsstörung möglich. Bei höheren Konzentrationen besteht Erstickungsgefahr.
Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmung explodieren (H280). Bei schnellem Auslaufen aus dem Behälter Entzündung durch Elektrostatik möglich.
WGK: nicht wassergefährdend