GisChem

Kupfer (Pulver)

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Kupfer (Pulver): Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS02 GHS09

Gefahr

Ein­atmen oder Ver­schlucken kann zu Ge­sund­heits­schä­den füh­ren. Kann die Atem­wege reizen. Kann Metalldampf-Fieber ver­ur­sachen. Verschlucken kann zu Bauch­schmerzen, Übelkeit, Er­brechen und Durch­fall führen.
Entzündbarer Feststoff (H228). Die Bildung explosionsfähiger Staub-Luft-Gemische ist nicht möglich, wenn der Feststoff als Pulver bzw. Mikropulver vorliegt. Bei Kupfer als Nanostaub kann es aber zu einer extrem schwachen Staubexplosionsfähigkeit kommen. Reagiert mit star­ken Oxi­dations­mitteln un­ter hef­tiger Wärme­ent­wicklung. Bei unkon­trollierter Reak­tion besteht Explo­sions­gefahr. Bildet bei Kontakt mit Acetylen Kupferacetylid - Explosionsgefahr. Bildet bei Kontakt mit Aziden Kupferazid - spontane Explosion möglich. Begünstigt (katalysiert) Polymerisationsreaktionen z.B. von Ethylenoxid. Gemische mit Chloraten, Jodaten, Nitraten oder anderen Oxosalzen können durch Reibung zur Explosion gebracht werden.
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung (H410).
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)