GisChem

Arsen

Auszug aus:
Datenblatt

Arsen: Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Arsen wird im englischen Sprachraum als Arsenic bezeichnet, nicht zu verwechseln mit dem deutschen Begriff Arsenik, bei dem es sich um Arsen(III)-oxid handelt.
Es ist ein Halbmetall und kommt in verschiedenen Modifikationen vor.
Graues "metallisches" Arsen ist die stabilste Form. Die Kristalle glänzen stahlgrau, sind sehr spröde und leiten den elektrischen Strom.
Arsen ist geruchlos, praktisch unlöslich in Wasser, aber löslich in Salpetersäure.
Elementares Arsen wird Legierungen zugesetzt, da diese dann leichter weiterverarbeitet werden können, z.B. bei Bleilegierungen, aus denen Platten für Akkumulatoren hergestellt werden.
Hochreines Arsen wird zu Herstellung von Gallium- oder Indiumarsenid in der Halbleitertechnik verwendet.
Arsenverbindungen werden in der Glasindustrie, bei der Zinkherstellung, zur Druckimprägnierung von Bauholz, in speziellen Medikamenten sowie außereuropäisch als Schädlingsbekämpfungsmittel verwendet.
Es sind ggf. Beschränkungen aus Anhang XVII der REACH-Verordnung zu beachten: Details siehe Nr. 19 in der Verordnung.
Für Arsen als Pulver ist in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Gefahren­potenzials ein geson­der­tes Da­ten­blatt ent­halten.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf graues Arsen als Granulat oder in Form von Pellets, Drähten, Barren oder ähnlichen nicht staubenden Formen.
Beim Erhitzen geht der Stoff ab 613 °C direkt vom fes­ten in den gas­förmi­gen Zu­stand über.
Der Sublimationspunkt wurde Hersteller­informationen entnommen.
Arsen
Für das Halbmetall Arsen ist zur Zeit weder in der TRGS 910 noch in der TRGS 561 ein Grenzwert vorgesehen.
Da die krebserzeugende Wirkung nach derzeitigem Wissensstand auch von elementarem Arsen ausgeht, können die Grenzwerte für krebserzeugende Arsenverbindungen eingestuft als Carc. 1A/1B zur Expositionsbeurteilung herangezogen werden.
In der TRGS 910 sind folgende stoffspezifische Konzentrationswerte im Rahmen des gestuften risikobezogenen Maßnahmenkonzepts für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (ERB-Konzept) festgelegt:
Akzeptanzkonzentration: 0,83 µg/m³ (Einatembare Frak­tion) (fest­ge­legt aus­schließ­lich als Schichtmittelwert)
Toleranzkonzentration: 8,3 µg/m³ (Einatembare Frak­tion)
Spitzenbegrenzung der Toleranzkonzentration: Über­schrei­tungsfaktor (ÜF) 8; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 8 x 15 min = 120 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Stoffspezifische Äquivalenzwerte in biologischem Material nach TRGS 910:
Untersuchungsparameter: Summe Arsen(III)/(V), Monomethylarson- u. Dimethylarsinsäure
Äquivalenzwert zur Akzeptanzkonzentration: 14 µg/l , Wert zur Toleranzkonzentration: 40 µg/l
Untersuchungsmaterial: Urin, Probenahmezeitpunkt: Expositionsende, bzw. Schichtende oder bei Langzeitexposition: am Schichtende nach mehreren vorangegangenen Schichten
TA Luft (2021) 5.2.7.1.1 Karzinogener Stoff, Klasse I, Arsen und seine Verbindungen, außer Arsenwasserstoff, angegeben als As: Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen als Mindestanforderung insgesamt den Massen­strom 0,15 g/h oder die Massenkonzentration 0,05 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
Das Emissionsminimierungsgebot ist zu beachten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 7954
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.