GisChem

Zinn (II)-oxid

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Zinn (II)-oxid: Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS07 GHS08

Gefahr

Ein­atmen oder Ver­schlucken kann zu Ge­sund­heits­schä­den füh­ren. Gesundheits­schädlich bei Verschlucken (H302). Verursacht schwere Augenreizung (H319). Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317). Schädigt die Organe bei längerer oder wiederholter Exposition (H372). Kann die Atem­wege, Magen-Darm-Trakt, Au­gen und Haut reizen. Dauer­hafte Schä­den mög­lich. Verschlucken kann zu gastrointestinalen Störungen (z.B. Er­brechen) und bei längerfristiger Exposition zu Nierenfunktionsstörungen führen. Dauer­hafte Schä­den mög­lich.
Kann in der Hitze mit Schwefel- oder Stickoxiden hef­tig rea­gieren.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend)