GisChem

Beryllium (Pulver)

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Beryllium (Pulver): Gefahren für Mensch und Umwelt

GHS06 GHS08

Gefahr

Ein­atmen, Ver­schlucken oder Auf­nahme durch die Haut kann zu Ge­sund­heits­schä­den führen. Giftig bei Verschlucken (H301). Lebensgefahr bei Einatmen (H330). Verursacht Hautreizungen (H315). Verursacht schwere Augenreizung (H319). Kann allergische Hautreaktionen verursachen (H317). Kann bei Einatmen Krebs verursachen (H350i). Kann die Atemwege reizen (H335). Schädigt bei Einatmen die Lunge bei längerer oder wiederholter Exposition (H372). Personen mit Beryllium-Allergie sollten keinen Kontakt mit diesem Stoff haben.
Bil­dung explo­sions­fähiger Staub-Luft-Ge­mische möglich. Ent­zün­dung von Staub-Luft-Ge­mischen durch Schweiß­funken, Trenn­schleifer oder Funken an elektrischen Geräten wie Motoren oder Schaltern möglich. Bildet mit Säuren brennbare Gase/Dämpfe. Rea­giert mit starken Lau­gen un­ter hef­tiger Wär­me­ent­wick­lung. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Tetrachlorkohlenstoff oder Trichlorethylen bei mechanischem Schlag. Reagiert heftig mit Phosphor. Rea­giert un­ter hef­tiger Wärme­entwicklung z.B. mit Halogenwasserstoffen und in der Wärme mit Halogenen.
WGK: 3 (stark wassergefährdend)