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Nichteisenmetall-Verarbeitung

Auszug aus:
Datenblatt

Nichteisenmetall-Verarbeitung: Persönliche Schutzmaßnahmen

Augenschutz: Korbbrille.
Handschutz: Schutzhandschuhe müssen aus nichtbrennbarem Material bestehen und wärmeisolierend ausgestattet sein (DIN EN 420 "Schutzhandschuhe")
Schutzhandschuhe dürfen kein gefährliches Schmelz­ver­halten aufweisen.
Hautschutz: Ein Hautschutzplan mit Angabe der zu verwendenden Hautschutz-, Hautreinigungs- und Hautpflegemittel ist zu erstellen.
Atemschutz: Bei Staubeinwirkungen durch Mahlen und Zerkleinern von getrockneten Schlämmen, Schlacken, Krätzen und Recyclingmaterialien unterschiedlicher Stückigkeit sowie beim Gussputzen sind bevorzugt gebläseunterstützte Atemschutzgeräte einzusetzen.
Körperschutz: Anforderungen an die Schutzkleidung sind in der DIN EN ISO 11612 "Schutzkleidung-Kleidung zum Schutz gegen Hitze und Flammen-Mindestanforderungen" enthalten.
Sonstiges: Sicherheitsschuhe müssen mit einer hitzbeständigen Sohle nach DIN EN 20344 un deinem hohen Schaft ausgestattet sein.
Im Abstichbereich der Hochöfen müssen geeignete Stiefel getragen werden.
Gehörschutz tragen.

Mindeststandards