GisChem

Nichteisenmetall-Erzeugung

Auszug aus:
Betriebsanweisungsentwurf

Nichteisenmetall-Erzeugung: Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln

P002 Rauchen verboten P022 Essen und Trinken verbote M004 Augenschutz benutzen M009 Handschutz benutzen

Vermeidung von Rauchen und Stäuben jeglicher Art. Lokale Absaugungen in nicht geschlossenen Anlagen z. B. beim Einwiegen und Mischen kleinerer Chargen verwenden. Filterauslässe und Auffangbehältnisse staubarm miteinander verbinden. Falls Stäube entstehen sollten, ist die Betriebsanweisung für die Pulverform zu beachten. Nur in geschlossenen Systemen Erze und Schlacken durch Brechen und Mahlen zerkleinern. Durch Sperrluftstrom den Austritt von Prozessgasen und Stäuben verhindern aus Wälzrohrofen verhindern. Arbeits­be­reiche arbeits­täglich rei­nigen. Reak­tions­fähige Stoffe fern hal­ten. Räumliche Trennung sowie Kennzeichnung der Arbeitsplätze - Aufenthalt nur soweit notwendig.
Nicht Essen, Trinken, Rauchen oder Schnupfen. Einatmen von Stäuben vermeiden! Be­rührung mit Au­gen, Haut und Klei­dung ver­mei­den! Vor der Pause Hände und ggf. Gesicht waschen, die Kleidung absaugen und Schuhe säubern. Nach der Arbeit Haut­pfle­ge­mit­tel ver­wen­den! Straßen­klei­dung ge­trennt von Ar­beits­klei­dung auf­be­wahren! Verschmutzte Arbeitskleidung sofort wechseln. Separate Putzlappen und Reinigungstücher für Haut und Maschinen oder Geräte verwenden.

Augenschutz: Korb­brille!
Atemschutz: Gebläseunterstützte Atemschutzgeräte beim Mahlen und Zerkleinern bzw. beim Gussputzen einsetzen.