GisChem

Zink (Staub)

Auszug aus:
Datenblatt

Zink (Staub): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Zink (Staub) ensteht bei Herstellungs- und Nachbearbeitungsprozessen von Werkteilen u.a. beim Schleifen, Polieren und Bürsten.
Für Zink als Granulat oder in Form von Pellets, Drähten, Barren oder ähnlichen nicht staubenden Formen ist in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Gefahren­potenzials ein geson­der­tes Da­ten­blatt ent­halten.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf Zink als Metallstaub.
Schmelzpunkt: 419 °C
Siedepunkt: 906 °C
Zündtemperatur: 500 °C
Untere Explosionsgrenze: 125 g/m³
Mindestzündtemperatur der Staubwolke: 770 °C
Mindestzündtemperatur der Staubschicht: 420 °C
Schmelz­punkt, Siedepunkt, Zünd­tempe­ratur, untere Explo­sions­grenze, Mindestzündtemperatur der Staubwolke wurden Hersteller­informationen entnommen.
Zink
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basie­rend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichte­un­ab­hängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Über­schreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.
TA Luft (2021) 5.2.1 Gesamtstaub (zur Umwelt-VwV von 2021):
Die im Abgas enthaltenen staubförmigen Emissionen dürfen den Massenstrom 0,20 kg/h oder die Massenkonzentration 20 mg/m³ nicht überschreiten.
Auch bei Einhaltung oder Unterschreitung eines Massenstroms von 0,20 kg/h darf im Abgas die Massenkonzentration 0,15 g/m³ nicht überschritten werden.
Bei Emissionsquellen, die den Massenstrom 0,40 kg/h überschreiten, darf im Abgas die Massenkonzentration 10 mg/m³ nicht überschritten werden.
WGK: 2 (deutlich wassergefährdend), Kenn-Nr.: 7325
Die WGK gilt für Zink, metallisch mit Korngrößen unter 1mm. Für Korngrößen ab 1mm gilt die Kennnummer 1349: nwg.
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.