GisChem

Cobalt (Staub)

Auszug aus:
Datenblatt

Cobalt (Staub): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Cobalt (Staub) kann bei Herstellungsprozessen und u.a. beim Nachbearbeiten von Werkstoffteilen, u.a. beim Schleifen, Bürsten und Polieren enstehen.
Für Cobalt und seine Verbindungen ist in GisChem auf­grund des unter­schied­lichen Gefahren­potenzials ein geson­der­tes Da­ten­blatt ent­halten.
Die im Folgenden aufgeführten Stoffdaten, Einstufungen sowie die be­schrie­benen Gefahren und Maßnahmen be­zie­hen sich auf Cobalt als Metallstaub.
Schmelzpunkt: 1495 °C
Siedepunkt: 3185 °C
Schmelz­punkt und Siedepunkt wurden Hersteller­informationen entnommen.
Cobalt
In der TRGS 910 sind folgende stoffspezifische Konzentrationswerte im Rahmen des gestuften risikobezogenen Maßnahmenkonzepts für Tätigkeiten mit krebserzeugenden Gefahrstoffen (ERB-Konzept) festgelegt:
Akzeptanzkonzentration: 0,5 µg/m³ (Alveolengängige Fraktion) (fest­ge­legt aus­schließ­lich als Schichtmittelwert)
Toleranzkonzentration: 5 µg/m³ (Alveolengängige Fraktion)
Spitzenbegrenzung der Toleranzkonzentration: Über­schrei­tungsfaktor (ÜF) 8; Kategorie für Kurzzeitwerte (II)
Das Produkt aus Überschreitungsfaktor und Über­schrei­tungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 8 x 15 min = 120 min (berechne Produkt (tatsächliche Überschreitungsfaktor) x min). Max. 4 Überschreitungen pro Schicht, max. 60 min.
Gefahr der Hautresorption (H, MAK- und BAT- Werteliste der DFG)
TA Luft (2021) 5.2.7.1.1 Karzinogener Stoff, Klasse I (Cobalt und seine wasserlöslichen Verbindungen, angegeben als Co): Die im Abgas enthaltenen Emissionen dürfen als Mindestanforderung insgesamt den Massen­strom 0,15 g/h oder die Massenkonzentration 0,05 mg/m³ nicht überschreiten. (zur Umwelt-VwV von 2021)
Das Emissionsminimierungsgebot ist zu beachten.
Auch beim Vorhandensein mehrerer Stoffe derselben Klasse dürfen diese Werte nicht überschritten werden. Zur Emission von Stoffen mehrerer Klassen gleichzeitig: siehe TA Luft (2021).
WGK: 3 (stark wassergefährdend), Kenn-Nr.: 8026
Bei der WGK handelt es sich um eine gemäß AwSV im Bundesanzeiger veröffentlichte Angabe.
Die WGK gilt für Cobalt, metallisch mit Korngrößen unter 1mm. Für Korngrößen ab 1mm gilt die WGK 1 (Kennnummer 7955).