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Additive Fertigung (ohne Einsatz von krebserzeugenden Metallen)

Auszug aus:
Datenblatt

Additive Fertigung (ohne Einsatz von krebserzeugenden Metallen): Charakterisierung, Grenzwerte, Einstufungen

Es gibt viele verschiedene Prozesskategorien der additiven Fertigung. Grundprinzip ist das sog. Schichtbauprinzip bei welchem das Werkstück durch Schicht für Schicht Auftragung eines Ausgangswerkstoffs entsteht.
Dieses Datenblatt konzentriert sich auf das Pulverbettverfahren (Pulverbettbasiertes Schmelzen) im Speziellen auf das Laser-Strahl -und Elektronenstrahlschmelzen.
Als Ausgangswerkstoffe werden sinter- und schweißgeeignete Metalle und Metallegierungen in Pulverform verwendet.
Beispielsweise verschiedene Aluminium und Titanlegierungen sowie Edelmetalle.
Anwendung findet das Verfahren u.a. in der Automobilindustrie, Raumfahrtindustrie und Medizintechnik zur Herstellung von beispielsweise Werkzeugen, Formen und Formeinsätzen, sowohl für Funktionsprototypen als auch für Endprodukte.
Die folgenden Informationen im Datenblatt konzentrieren sich auf die Arbeitsschritte: Befüllung Pulvertank, Entfernung überschüssiger Pulverpartikel.
Der Allgemeine Staubgrenzwert setzt sich aus den Grenzwerten für A- und E-Staub zusammen:
A-Staub (alveolengängige Fraktion): 1,25 mg/m³ (basie­rend auf einer mittleren Dichte von 2,5 g/m³)
E-Staub (einatembare Fraktion): 10 mg/m³ (dichte­un­ab­hängig)
Spitzenbegrenzung: 2 (II) Das Produkt aus Über­schreitungsfaktor und Überschreitungsdauer muss eingehalten werden: ÜF 2 x 15 min = 30 min. Dabei sind auch längere Überschreitungsdauern zulässig, der ÜF darf nicht überschritten werden.