GisChem

Natriumazid

Auszug aus:
Datenblatt

Natriumazid: Einstufung GHS

GHS06 GHS09

Gefahr

Lebensgefahr bei Verschlucken. (H300)
Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristiger Wirkung. (H410)
Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftige Gase. (EUH032)
Bei Gebrauch nicht essen, trinken oder rauchen. (P270)
Freisetzung in die Umwelt vermeiden. (P273)
BEI VERSCHLUCKEN: Sofort GIFTINFORMATIONSZENTRUM/Arzt/... (geeignete Stelle für medizinische Notfallversorgung vom Hersteller/Lieferanten anzugeben) anrufen. (P301 + P310)
Verschüttete Mengen aufnehmen. (P391)
Unter Verschluss aufbewahren. (P405)
Inhalt/Behälter ... (Entsorgungsvorschriften vom Hersteller anzugeben) zuführen. (P501)

GHS-Einstufung
Akute Toxizität oral (Kapitel 3.1) - Kategorie 2 (Acute Tox. 2), H300
Kurzfristig (akut) gewässergefährdend (Kapitel 4.1) - Kategorie 1 (Aquatic Acute 1), H400
Langfristig (chronisch) gewässergefährdend (Kapitel 4.1) - Kategorie 1 (Aquatic Chronic 1), H410

Der Stoff ist im Anhang VI der CLP-Verordnung gelistet.
Bei der Einstufung nach GHS handelt es sich um eine Einstufung aus Anhang VI, die auch nach Auswertung von Herstellereinstufungen und Literatur nicht um weitere Einstufungen ergänzt werden muss.
Die Mindesteinstufung aus Anhang VI in die Gefahrenklasse Akute Toxizität wurde anhand von Hersteller- und Literaturangaben bestätigt.