GisChem

Natriumsulfit

Auszug aus:
Datenblatt

Natriumsulfit: Entsorgung

Auch kleine Mengen nicht über die Ka­na­lisation oder Mülltonne entsorgen.
Der sechsstellige Abfallschlüssel ist nach AVV bran­chen-, pro­zessart-, herkunfts- oder abfall­ar­ten­spez­ifisch zu­zu­ordnen.
Er ist gegebenenfalls mit der örtlich zuständigen Behörde (z.B. Stadtverwaltung oder Landratsamt) abzustimmen. Im Folgenden werden mögliche Zuordnungen gegeben:
Stoff/Produkt-Abfälle aus der HZVA von anor­ganisch-che­mischen Pro­zessen sind dem/n Kapitel/n "06" zuzuordnen (kein Sonderabfall).
Stoff/Produkt-Abfälle aus der Abfall-/Ab­wasser­behand­lung und -aufbe­reitung sind dem/n Kapitel/n "19" zuzuordnen (kein Sonderabfall).

Mindeststandards