GisChem
 
Seite drucken

Fenster schließen


Glossar



Biologischer Grenzwert (BGW)

Nach Gefahrstoffverordnung ist der biologische Grenzwert der Grenzwert für die toxikologisch-arbeitsmedizinisch abgeleitete Konzentration eines Stoffs, seines Metaboliten oder eines Beanspruchungsindikators im entsprechenden biologischen Material. Er gibt an, bis zu welcher Konzentration die Gesundheit von Beschäftigten im Allgemeinen nicht beeinträchtigt wird.
Früher wurde dieser Wert als "BAT-Wert" bezeichnet.

Die Biologischen Grenzwerte werden in der TRGS 903 veröffentlicht (
Homepage der BAuA ).