Glossar
Explosionsschutzvoraussetzungen bei brennbaren Flüssigkeiten
1. Die untere Explosionsgrenze wird sicher unterschritten, da der Flammpunkt der brennbaren Flüssigkeit dauerhaft und ausreichend über der Lagertemperatur liegt (5 °C bei reinen Flüssigkeiten, 15 °C bei Gemischen),
oder
2. der Flammpunkt liegt nicht ausreichend über der Lagertemperatur, aber:
- Behälter ist dicht verschlossen.
- Regelmäßige Kontrolle auf Dichtheit; Lager wird regelmäßig begangen.
- Öffnen der Behälter im Lager ausgeschlossen.
- Lagerhöhe ist kleiner als die nach den gefahrgutrechtlichen Vorschriften vorgegebenen Fallhöhen.
- Beschädigung durch Transporteinrichtungen weitgehend ausgeschlossen. Einsatz besonderer Transporteinrichtungen z. B. Verwendung von Fassgreifern statt Gabelstaplerzinken.