Glossar
HBV
Anlagen zum Herstellen, Behandeln, Verwenden von wassergefährdenden Stoffen.
Herstellen ist das Erzeugen und Gewinnen von wassergefährdenden Stoffen.
Behandeln ist das Einwirken auf wassergefährdende Stoffe, um deren Eigenschaften zu verändern.
Verwenden ist das Anwenden, Gebrauchen und Verbrauchen von wassergefährdenden Stoffen unter Ausnutzung ihrer Eigenschaften im Bereich der gewerblichen Wirtschaft und im Bereich öffentlicher Einrichtungen.
Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen müssen so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist.
Diese Begriffe werden im Wasserhaushaltsgesetz (WHG) und in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV) verwendet.