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Glossar



WHG
 
Das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) ist Bundesrecht.
Es enthält die grundsätzlichen Anforderungen zur Wasserbewirtschaftung, zur öffentlichen Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, zur Gewässeraufsicht und zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen.
Zum Schutz der Umwelt vor wassergefährdenden Stoffen gilt der Besorgnisgrundsatz.
Das bedeutet: Anlagen müssen so beschaffen sein und errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist.
Anforderungen an Fachbetriebe und Güte- und Überwachungsgemeinschaften sowie an Sachverständige und Sachverständigenorganisationen finden sich in der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).