GisChem
 
Seite drucken

Fenster schließen


Glossar



Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) gemäß Gefahrstoffverordnung

Verfahrens- und stoffspezifische Kriterien (VSK) beschreiben für definierte Tätigkeiten mit Gefahrstoffen den Stand der Technik, der Arbeitshygiene und der Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung der Art, des Ausmaßes und der Dauer der inhalativen und der dermalen Exposition, sowie der Brand- und Explosionsgefahren.

Die Anlage zur TRGS 420 enthält ein Verzeichnis der vom AGS als VSK anerkannten standardisierten Arbeitsverfahren, z.B. das Abbeizverfahren für das Entfernen bleihaltiger Beschichtungen auf Holz (siehe: "bleihaltige Beschichtungen" in GisChem).

Wenn Ihr Verfahren in der TRGS 420 nicht beschrieben ist, prüfen Sie, ob eine EGU (Empfehlung Gefährdungsermittlung) veröffentlicht wurde (DGUV Information 213-701 ff).
Zur Expositionsermittlung können auch Expositionsbeschreibungen Ihres Unfallversicherungsträgers herangezogen werden.