GisChem
 
Seite drucken

Fenster schließen


Glossar



Geeignete Beurteilungsmethoden für Stoffe ohne AGW (§9 (8) Gefahrstoffverordnung)

Sie sind zur Überprüfung der Wirksamkeit von Schutzmaßnahmen bei Gefahrstoffen ohne AGW heranzuziehen. Verwendet werden können branchenspezifische Regelungen (z. B. LASI-Leitlinien, DGUV Informationen (früher BG/BGIA-Empfehlungen), verfahrens- und stoffspezifische Kriterien, firmeninterne Richtwerte), die Hilfestellung zur Beurteilung der Gefahrstoffbelastung von Stoffen ohne Grenzwert geben können. Einzubeziehen sind in diesem Zusammenhang bestimmte technische Leistungskriterien, wie etwa Luftvolumenströme einer Absaugung, Filterrückhaltevermögen oder Dichtheit von Anlagenkapselungen, die durch Wirksamkeitsmessungen überprüft werden können (z. B. Luftwechselraten, Dampfdrücke, Dichtigkeit, Temperatur). Liegen keine speziellen Regelungen oder Erkenntnisse vor, dann können das Einfache Maßnahmenkonzept der BAuA oder Schutzleitfäden herangezogen werden.