GisChem
 
Seite drucken

Fenster schließen


Glossar



Besorgnisgrundsatz ist ein Begriff aus dem Wasserrecht

Gemäß Wasserhaushaltsgesetz müssen Anlagen zum Lagern, Abfüllen, Herstellen und Behandeln wassergefährdender Stoffe sowie Anlagen zum Verwenden wassergefährdender Stoffe so beschaffen sein und so errichtet, unterhalten, betrieben und stillgelegt werden, dass eine nachteilige Veränderung der Eigenschaften von Gewässern nicht zu besorgen ist. Das gilt auch für Rohrleitungsanlagen.
In der AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen) sind die daraus resultierenden Pflichten wie z. B. Anzeige bei der Unteren Wasserbehörde, Zertifizierung von Fachbetrieben, Anforderungen an Sachverständigenprüfungen oder die Pflichten von Sachverständigenorganisationen ausführlich beschrieben.