GisChem

Tetrachlorethen (PER) (127-19-5)


ACHTUNG

Verursacht Hautreizungen. (H315)
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (H317)
Kann vermutlich Krebs erzeugen. (H351)
Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schädigen. (H361d)
Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursachen. (H336)
Giftig für Wasserorganismen, mit langfristiger Wirkung. (H411)

Tetrachlorethen (PER) wird auch als Perchlorethylen, Ethylentetrachlorid oder Tetrachlorethylen bezeichnet.
CAS-Nummer: 127-18-4
EG-Nummer: 204-825-9
Index-Nummer: 602-028-00-4
BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Chemie
Tetrachlorethen (PER)H315-H317-H351-H361d-H336-H411

Das Merkblatt M040 der BG RCI enthält weitere ausführliche Informationen zum Umgang mit Chlorkohlenwasserstoffen und deren Gemischen.

Die DGUV Information 209-088 Reinigen von Werkstücken mit Reinigungsflüssigkeiten gibt weitere Hinweise zur Gefährdungsbeurteilung.
Sie kann auch auf das Reinigen von Maschinen- und Anlagenteilen, z. B. im Rahmen von Wartungs- und Instandhaltungsarbeiten, angewendet werden.

1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
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