GisChem

N-Methyl-2-pyrrolidon (NMP) (1239-45-8)


GEFAHR

Verursacht Hautreizungen. (H315)
Verursacht schwere Augenreizung. (H319)
Kann die Atemwege reizen. (H335)
Kann das Kind im Mutterleib schädigen. (H360D)

N-Methyl-2-pyrrolidon (NMP) wird auch als 1-Methyl-2-pyrrolidon oder 1-Methylpyrrolidin-2-on bezeichnet.
CAS-Nummer: 872-50-4
EG-Nummer: 212-828-1
Index-Nummer: 606-021-00-7

BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Chemie
N-Methyl-2-pyrrolidon (NMP)H315-H319-H335-H360D
Holz
N-Methyl-2-pyrrolidon (NMP)H315-H319-H335-H360D
Labor
N-Methyl-2-pyrrolidon (NMP)H315-H319-H335-H360D
Metall
N-Methyl-2-pyrrolidon (NMP)H315-H319-H335-H360D

1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
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