Kieselsäure, amorph
Kieselsäure, amorph wird auch als Kieselsäure, nichtkristallin; Siliciumdioxid, kolloidal oder Silica, amorph bezeichnet. Auch andere reine Siliciumdioxid-Formen, wie z.B. pyrogene Kieselsäure, Kieselgel oder Kieselglas fallen unter diese Bezeichnung.
CAS-Nummer: 7631-86-9
EG-Nummer: 231-545-4
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der
Gefährdungsbeurteilung nach
GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der
Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.