GisChem

Hydroxylamin (50 %ige wässrige Lösung) (232-293-8)


GEFAHR

Kann gegenüber Metallen korrosiv sein. (H290)
Gesundheitsschädlich bei Verschlucken oder Hautkontakt. (H302 + H312)
Verursacht Hautreizungen. (H315)
Verursacht schwere Augenschäden. (H318)
Kann allergische Hautreaktionen verursachen. (H317)
Kann vermutlich Krebs erzeugen. (H351)
Kann die Atemwege reizen. (H335)
Kann bei Verschlucken die Organe schädigen bei längerer oder wiederholter Exposition. (H373)
Sehr giftig für Wasserorganismen. (H400)

Hydroxylamin (50 %ige wässrige Lösung) wird auch als Hydroxylammoniak, Oxyammoniak oder Oxammonium bezeichnet und ist eine farblose, nur schwach riechende Flüssigkeit, die mit Wasser beliebig mischbar ist.
CAS-Nummer: 7803-49-8
EG-Nummer: 232-259-2
Index-Nummer: 612-122-00-7
BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Chemie
Hydroxylamin (50 %ige wässrige Lösung)H290-H302 + H312-H315-H318-H317-H351-H335-H373-H400
Labor
Hydroxylamin (50 %ige wässrige Lösung)H290-H302 + H312-H315-H318-H317-H351-H335-H373-H400
1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
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