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Polyurethankleber (Zweikomponentenkleber, 2K)

Polyurethan Zweikomponenten-Klebstoff bestehen aus einem Harz (meist Polyol) und einem Härter (meist MDI, Methylen Diphenyl Diisocyanat), die bei Gebrauch in einem ganz bestimmten Verhältnis gemischt werden.
Klebstoffe auf Polyurethan-Basis bieten vielfältige Einsatzmöglichkeiten und ein breites Spektum an Eigenschaften für die jeweiligen Anwendungserfordernisse.
Die Klebeverbindungen sind flexibel bis hart mit hoher Scherfestigkeit, guter Schlagfestigkeit, hoher Witterungsbeständigkeit und gut geeignet für Kombinationsverklebungen verschiedenster Werkstoffe.
2-Komponenten-Klebstoffe setzen eine besondere Verarbeitung voraus. Neben der manuellen/maschinellen Dosierung und Vermischung findet auch die Verarbeitung aus Doppelkammerkartuschen (Side-by-Side-Kartuschen) breite Anwendung.
Im Rahmen der REACH-Beschränkung für Diisocyanate (EU-Verordnung 2020/1149) ist auf dem Etikett von diisocyanathaltigen Produkten ab einer Konzentration von 0,1 Gewichtsprozent ein Hinweis bezüglich Schulungspflicht angebracht.
Diisocyanathaltige Produkte dürfen nur industriell und gewerblich verwendetwerden, wenn eine Schulung abgeschlossen ist. Die Schulungsinhalte sind gegliedert nach Basis-,Fortgeschrittenen- und Aufbauschulung.
Hersteller müssen Materialien für die Schulung zur Verfügung stellen und alle 5 Jahre muss eine erfolgreiche Teilnahme nachgewiesen werden.
Eine Handlungshilfe der DGUV, wie die durch die REACH-Verordnung verpflichtenden Schulungsmaßnahmen Diisocyanate umgesetzt werden müssen, findet man unter folgendem Link:
"Fachbereich AKTUELL - FBRCI024"

BrancheBezeichnungPiktogramme / H-Sätze
Holz
Polyurethankleber / Komponente Harz
Polyurethankleber / Komponente HärterH332-H315-H319-H317-H334-H351-H335-H373-EUH204
2K-Polyurethankleber / GebindesystemH332-H315-H319-H317-H334-H351-H335-H373-EUH204
2K-Polyurethankleber / DoppelkammerkartuschenH332-H315-H319-H317-H334-H351-H335-H373-EUH204

1) Die Datenblätter enthalten stoff- bzw. produktgruppenspezifische Gefährdungen und Maßnahmen. Sie unterstützen daher bei der Gefährdungsbeurteilung nach GefStoffV.
2) Der Arbeitgeber muss für den Umgang mit Gefahrstoffen schriftliche Betriebsanweisungen erstellen. Diese enthalten in kurzer Form die wichtigsten Gefährdungen und Schutzmaßnahmen und sind ein Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung.
Daher stellt GisChem nur Betriebsanweisungen im Entwurf zur Verfügung, die betriebs- und arbeitsplatzspezifisch angepasst werden müssen. Dazu gehört im Regelfall auch Kürzen der Texte um nicht zutreffende oder allgemein geregelte Inhalte.
Polyurethankleber (Zweikomponentenkleber, 2K) // //