GisChem

Fragen & Antworten

Wo sind die Inhalte eines Sicherheitsdatenblattes festgelegt?

Die Anforderungen an die Inhalte und das Format des Sicherheitsdatenblattes sind in Artikel 31 und Anhang II der REACH-Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 geregelt. Die derzeit letzte Änderung erfolgte durch die Verordnung (EU) 2020/878. Die zusätzlichen nationalen Anforderungen an ein Sicherheitsdatenblatt legt die TRGS 220 fest und nimmt dabei auch Bezug auf § 5 Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) und die „Leitlinien zur Erstellung von Sicherheitsdatenblättern“ der Europäischen Chemikalienagentur. Die Einstufung und Kennzeichnung von Stoffen und Gemischen erfolgen gemäß der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008.

Zur beruflichen Verwendung werden wichtige Informationen zur Verwendung des Produktes zur Verfügung gestellt. Das sind insbesondere die Identität des Produktes, Hinweise zur sicheren Handhabung, zu auftretenden Gefährdungen und Maßnahmen zur Prävention sowie im Gefahrenfall.

Die TRGS 220 enthält in Deutschland geltende zusätzliche Informationen, die im Sicherheitsdatenblatt angegeben werden müssen, nicht nur Notfallrufnummern, Arbeitsplatzgrenzwerte und Beurteilungsmaßstäbe, sondern auch stoffspezifische Informationen aus weiteren Technischen Regeln für Gefahrstoffe. Neben Angaben zum Mutterschutz und Jugendarbeitsschutz wird auch die Angabe umweltrechtlicher Informationen, wie z. B.  zur TA Luft oder zur Wassergefährdungsklasse gefordert. In Deutschland muss das Sicherheitsdatenblatt kostenlos und in deutscher Sprache zur Verfügung gestellt werden.

Weitere hilfreiche Informationen zum Thema Sicherheitsdatenblatt sowie einen Online-Lehrgang zu dessen Inhalten finden Sie auch bei der BG BAU.

Ähnliche FAQ:
Schlagworte: Sicherheitsdatenblatt

Aktuelles

GisChem-Relaunch zum 26.11.2024

Datenbestand wird in der Nacht vom 19.11.24 auf den 20.11.24 eingefroren, Zugriff weiterhin möglich. Ab voraussichtlich 26.11.24 steht das neue GisChem zur Verfügung.

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.