Informationen zur legal-verbindlichen Einstufung und Kennzeichnung, die auch als harmonisierte Einstufung und Kennzeichnung bezeichnet wird, findet man im Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008. Diese Einstufung und Kennzeichnung ist innerhalb der EU verbindlich. Diese verbindliche Einstufung gilt jedoch nur für die Gefahrenklassen bzw. die Untergliederung von Gefahrenklassen, die im Eintrag auch genannt werden. Fehlt z.B. eine Angabe zur Gefahrenklasse "Entzündbare Flüssigkeiten", so bedeutet das, dass der Hersteller eine Einstufung in diese Gefahrenklasse und deren Kategorien zusätzlich prüfen muss.
Im Einstufungs- und Kennzeichnungsverzeichnis der ECHA (Europäisches Amt für chemische Stoffe), einer Datenbank die fortwährend aktualisiert und elektronisch gepflegt wird, kann man ebenfalls die aus Anhang VI Teil 3 der CLP-Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 enthaltenen Informationen beziehen sowie zusätzliche Herstellereinstufungen angezeigt bekommen. Am besten sucht man in den Chemikaliendatenbanken der ECHA unter https://echa.europa.eu/de/information-on-chemicals nach dem Stoff (am besten mit der CAS-, EG- oder Indexnummer) und wählt dann - wenn vorhanden - das "Brief profile".
Im GisChem-Datenblatt geben wir im Anschluss an die Einstufung auch an, ob es für diesen Stoff eine Legaleinstufung gibt und welche zusätzlichen Einstufungen von uns aufgrund Hersteller- und Literaturangaben vorgenommen wurden.