GisChem

Fragen & Antworten

Welche Aufgaben habe ich beim Verwenden, wenn in Ihren Datenblättern "kann der Biozidverordnung unterliegen" steht?

Stoffe, die in der EU als Industriechemikalie und als Biozid(-produkt) auf dem Markt sind, fallen je nach Verwendung unter die REACH-Verordnung (EU) Nr. 1907/2006 oder unter die BPR-Verordnung (EU) Nr. 528/2012.

 

Falls Ihr Stoff/Produkt als Biozidprodukt Anwendung findet, müssen Sie sicherstellen, dass im Rahmen der EU-Verordnung über Biozidprodukte (BPR) darin enthaltende Wirkstoffe genehmigt und das Biozidprodukt an sich für den jeweiligen EU-Markt national zugelassen wird. Unter folgendem Link können Sie beide Voraussetzungen prüfen: https://echa.europa.eu/de/regulations/biocidal-products-regulation/approval-of-active-substances/list-of-approved-active-substances.


Wenn Sie den Stoff z.B. als Synthesechemikalie einsetzen (und damit nicht wegen der bioziden Wirkung), entfallen die Verpflichtungen der BPR - daher der Hinweis in unseren GisChem-Datenblättern "kann der Biozidverordnung unterliegen".


Schlagworte: Sicherheitsdatenblatt

Aktuelles

GisChem-Relaunch zum 26.11.2024

Datenbestand wird in der Nacht vom 19.11.24 auf den 20.11.24 eingefroren, Zugriff weiterhin möglich. Ab voraussichtlich 26.11.24 steht das neue GisChem zur Verfügung.

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.