Die Aufsichtspersonen Ihrer Berufsgenossenschaft sind erste Ansprechpersonen bei allen Fragen. Dies gilt auch bei Gefahrstoffthemen.
GisChem-Datenblätter bieten für bestimmte Stoffe und Produktgruppen einen ersten allgemeinen Überblick mit Informationen zu einer großen Anzahl an Regelwerken. GisChem-Übersichtsseiten zu den Datenblättern geben zusätzliche Hinweise auf aktuelle und weiterführende Literatur.
Mitgliedsbetriebe der BGHM und der BG RCI können sich mit ihren Fragen über das Kontaktformular an uns wenden. Wenn das GisChem Team nicht direkt antworten kann, kann Kontakt zu Fachexperten der Berufsgenossenschaften vermittelt werden.
Auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaften sind weitere Informationen zu finden.
Die Berufsgenossenschaft Holz und Metall (
BGHM) bietet ausführliche Informationen für Arbeitsschützer unter Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz, von Hinweisen zur Gefährdungsbeurteilung über Praxishilfen du Fachthemen bis zu Gesetzen und Vorschriften.
Das Themenspektrum des Fachwissenportals der BG RCI ist abrufbar unter:
Zu folgenden gefahrstoffspezifischen Themen gibt es weiterführende Informationen auf den Seiten der BG RCI:
exinfo.de - das Explosionsschutzportal der BGRCI
- Gase, Umgang und Lagerung
- Tätigkeiten in Laboratorien
- Lagerung von Gefahrstoffen
DGUV Information 213-084: Lagerung von Gefahrstoffen
als
M062 der BGRCI zum Herunterladen
DGUV Information 213-085: Lagerung von Gefahrstoffen, Antworten auf häufig gestellte Fragen
als
M063 der BGRCI zum Herunterladen
Die Technischen Regeln zur Lagerung von Gefahrstoffen sind auf der Internetseite der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin herunterzuladen:
TRGS 510 Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern
TRGS 509 Lagern von flüssigen und festen Gefahrstoffen in ortsfesten Behältern sowie Füll- und Entleerstellen für ortsbewegliche Behälter
Siehe: Lagerung von Gefahrstoffen
Bitte beachten Sie Folgendes zum Umweltrecht:
Die GisChem-Datenblätter enthalten, genau wie die Schriften der Unfallversicherungsträger, häufig erste Hinweise auf umweltschutzrechtliche Fragestellungen. Das sind im Einzelnen z. B. Fragen zur Entsorgung, zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen oder Emissionsgrenzwerte aus der TA Luft.
Durch die Unfallversicherungsträger kann keine rechtsverbindliche Beratung erfolgen. Für weiterführende umweltrechtliche Fragen wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Behörde. Die jeweiligen Behörden erteilen Genehmigungen oder Erlaubnisse, ordnen Auflagen an oder beraten bei der Abfallentsorgung.
Hinweis: Diese Aufstellung dient einer ersten Orientierung. Sie erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die jeweiligen Garantie- und Haftungsausschlüsse der verlinkten Seiten sind zu beachten.