GisChem

Fragen & Antworten

Welchen rechtlichen Status haben die Datenblätter und Betriebsanweisungsentwürfe und auf welchen Grundlagen wurden sie erstellt?

GisChem Datenblätter und Betriebsanweisungsentwürfe werden aufgrund folgender Daten erarbeitet:

  • Rechtstexte (Gefahrstoffrecht und Technische Regeln),
  • Schriften der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV Vorschriften, Regeln, Informationen und Grundsätze),
  • stoff- und gemischspezifische Angaben von Herstellern und aus der Fachliteratur.

Die Datenblätter und Betriebsanweisungsentwürfe dienen insbesondere kleinen und mittelgroßen Unternehmen für den schnellen Überblick bei der eigenen Gefährdungsbeurteilung. Die Darstellung erfolgt zur besseren Lesbarkeit vereinfachend und häufig gekürzt. Es gelten immer die entsprechenden Rechtstexte und Schriften.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Daten von GisChem zwar sorgfältig erstellt und gepflegt werden, jedoch keine Garantie für die Richtigkeit und Vollständigkeit übernommen werden kann. Die Verwendung befreit daher nicht von der Pflicht und Verantwortung, die Daten auf Richtigkeit und Vollständigkeit selbst zu überprüfen. Daher können die Träger von GisChem auch nicht für Fehler bezüglich der Richtigkeit und Vollständigkeit der übermittelten Daten gleich aus welchem Rechtsgrund haftbar gemacht werden. Der Garantie- und Haftungsausschluss ist zu beachten. 

Die Datenblätter sind nicht mit Sicherheitsdatenblättern zu verwechseln.


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Schlagworte: Betriebsanweisung

Aktuelles

GisChem-Relaunch zum 26.11.2024

Datenbestand wird in der Nacht vom 19.11.24 auf den 20.11.24 eingefroren, Zugriff weiterhin möglich. Ab voraussichtlich 26.11.24 steht das neue GisChem zur Verfügung.

GDA Gefahrstoff-Check online

Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.