Nein. Das Sicherheitsdatenblatt muss Ihnen nach Artikel 31 der REACH-Verordnung Ihr Hersteller oder Lieferant kostenlos und in der jeweiligen Landessprache zur Verfügung stellen. Bitte fragen Sie dort nach.
Bei den in GisChem bereitgestellten Datenblättern handelt es sich nicht um Sicherheitsdatenblätter gemäß der REACH-Verordnung, sondern um Informationen, die bei der Gefährdungsbeurteilung Gefahrstoffe als zusätzliche Informationsquelle dienen.