GisChem

Fragen & Antworten

Kann ich Gemische aus Gemischen mithilfe des Gemischrechner-Moduls berechnen?

Für die Berechnung von Gemischen über den Gemischrechner müssen zunächst im Modul Gemischrechner die Inhaltsstoffe für das Gemisch angelegt werden. Bei dem Anlegen eines Inhaltsstoffes ist es unerheblich, ob es sich gefahrstoffrechtlich um einen Stoff oder um ein Gemisch handelt. Es ist somit möglich, auch ein Gemisch mit seiner Einstufung, physikalisch-chemischen oder toxikologischen Eigenschaften als Inhaltsstoff anzulegen, um so aus einem (oder mehreren) Gemischen die Einstufung eines Gemisches zu berechnen.

Bei der Anwendung der Berechnungsverfahren kann es jedoch unterschiedliche Ergebnisse geben, wenn man bei den Berechnungen auch Gemische als Inhaltsstoffe nimmt und nicht nur mit Reinstoffen als Inhaltsstoff rechnet. Formal ist jedoch beides zulässig. Sachlich besser zutreffende Ergebnisse erhält man jedoch, wenn man für die Ermittlung der Einstufung alle Gemische in ihre Einzelbestandteile auflöst und dann mit diesen Inhaltsstoffen rechnet.  

Im Gemischrechner ist es nicht möglich, ein zuvor berechnetes Gemisch unmittelbar als Inhaltsstoff für weitere Gemischberechnungen zu verwenden. Hier sollten für eine weitere Berechnung die entsprechenden Inhaltsstoffe erneut ausgewählt werden und die dann umgerechneten Konzentrationswerte für die Berechnung genutzt werden.  Die Berechnung von Gemischen aus Gemischen sollte nur dann genutzt werden, wenn über die genaue Zusammensetzung des Gemischs zu wenig bekannt ist.


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Mit dem GDA Gefahrstoff-Check können die Gefährdungen für die Beschäftigten durch krebserzeugende Gefahrstoffe am Arbeitsplatz vorausschauend und effektiv erkannt und Schutzmaßnahmen getroffen werden. Er unterstützt insbesondere kleinere und mittlere Unternehmen beim Einstieg in die Gefährdungsbeurteilung.

Lagerung von Gefahrstoffen - DGUV I 213-084 und DGUV I 213-085 an TRGS 510 angepasst

Nach der Veröffentlichung der TRGS 510 (Lagerung von Gefahrstoffen in ortsbeweglichen Behältern) sind die Merkblätter M062 Lagerung von Gefahrstoffen (DGUV I 213-084) und M063 Lagerung von Gefahrstoffen – Häufig gestellte Fragen (DGUV Information 213-085) aktualisiert.